Fragen NACH der Mietzeit


Kündigung


Was habe ich für eine Kündigungsfrist für meinen Mietvertrag?

Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart sein sollte, können Sie Ihren Mietvertrag bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich kündigen.


Kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag austreten, wenn ich einen Nachmieter gefunden habe?

Sie haben die Möglichkeit selbst nach einem Nachmieter für die vorzeitige Übergabe zu suchen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig darüber. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Mietinteressent uns alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung stellt.


Abnahme


Kann eine Vorabnahme vereinbart werden?

Nach eingegangener Kündigung kontaktieren Sie uns bitte und stimmen mit Ihrem Sachbearbeiter einen Termin zur Vorabnahme ab. Bei diesem Termin klären wir zusammen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Wohnung und teilen Ihnen mit, welche Arbeiten bis zur Abnahme noch erledigt werden müssen.


Wie läuft die Wohnungsabnahme ab? Was muss ich beachten?

Sie als Mieter sind verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Konkret bedeutet das, dass Sie die Wohnung besenrein, frei von Schäden, groben Verschmutzungen und ohne durch Sie verursachte Mängel zurückgeben sollten.


Kaution


Wann wird meine Kaution zurückgezahlt?

Ihre Kaution wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietvertrages und der vertragsgemäßen Wohnungsrückgabe zurückerstattet. Einen Teil der Kaution erhalten Sie in ca. 4 Wochen nach der Vertragsbeendigung mit einer dazugehörigen Kautionsabrechnung.
Einen zweiten Teil behalten wir nach den gesetzlichen Vorschriften für die nächste Betriebskostenabrechnung ein. Sollte sich aus Ihrer nächsten Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ergeben, zahlen wir das Guthaben und den 2. Teil der Kaution auf Ihr Konto aus. Ergibt sich jedoch eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, werden wir die Teilkaution und die Nachzahlung mit einander verrechnen.

 

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